Bei Panikattacken ist man nicht automatisch berufsunfähig

Wer im Job Angstzustände oder Panikattacken erleidet, erhält nicht automatisch Geld von der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das berichtet die Zeitschrift „OLG-Report“ unter Berufung auf einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Der Versicherte müsse vielmehr alles ihm Zumutbare unternehmen, um die Situation in den Griff zu bekommen. Dazu zählten beispielsweise die Aufnahme einer ärztlichen Behandlung oder die Einnahme von Medikamenten (Az.: 5 W 220/06-64).

Quelle: Ärztliche Praxis

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