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Klinische Psychologie in der medizinischen Rehabilitation
Nur noch bei jedem vierten Antrag auf medizinische Rehabilitation (zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV) wird der Antrag vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft. Diese Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes ist am 2. Juli in Kraft getreten. Verlängerungsanträge werden hingegen weiterhin regelhaft überprüft. Diese Veränderung ist eine Folge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, in dem vorgeschrieben ist, dass Rehaanträge nur noch stichprobenartig geprüft werden dürfen.
Dowload unter https://www.gkv-spitzenverband.de/Richtlinien_Reha.gkvnet
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
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