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Klinische Psychologie in der medizinischen Rehabilitation
Seit einer ersten empirischen Untersuchung zu diesem Thema in Deutschland vor etwa 10 Jahren wurde zwischenzeitlich eine strafrechtliche Regelung erlassen, § 174 c StGB, die TherapeutInnen den sexuellen Kontakt zu ihren PatientInnen bei Strafe untersagt. In der aktuellen Nachuntersuchung war erstens zu klären, ob und wieweit die Ergebnisse der früheren Studie hinsichtlich situativer Bedingungen und Folgeerscheinungen mit denen der Nachuntersuchung konvergieren und zweitens, ob mittlerweile Veränderungen im Umgang der beteiligten Personen und Instanzen mit Vorfällen dieser Art zu beobachten sind.
Um Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, wurde eine Onlineversion des Fragebogens zu sexuellen Kontakten in Psychotherapie und Psychiatrie (SKPP; Becker-Fischer, Fischer u. Jerouschek) aus der ersten Untersuchung erstellt und eine Befragung von N = 77 betroffenen PatientInnen durchgeführt. Die Mehrheit der UntersuchungsteilnehmerInnen berichtete, wie auch in der ersten Studie, von einer gravierenden Verschlechterung ihres Befindens in der Folgezeit, jedoch unternahmen die wenigsten einen der möglichen rechtlichen Schritte. Die Annahme, dass sexuelle Kontakte in der Psychotherapie außerordentlich schädigende Folgen für die PatientInnen nach sich ziehen, die sich bereits aus der ersten Studie ergab, bestätigte sich in der Nachuntersuchung. Trotz veränderter Gesetzeslage werden jedoch TherapeutInnen heute in Deutschland nicht häufiger zur Rechenschaft gezogen als vor 10 Jahren.
Psychother Psych Med
DOI: 10.1055/s-2008-1067531
Quelle: Thieme eJournals – Abstract
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