Reha-Leitlinien: Überarbeitung und Angleichung

Im Oktober und November 2008 haben Workshops zur Überarbeitung und Angleichung der Porzessleitlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund stattgefunden, an denen auch Mitglieder der AK-Leitung teilgenommen haben.

U.a. sollten die Unterschiede in den Leitlinien der verschiedenen Indikationen, die nicht fachlich durch die Indikation begründet waren, abgebaut und die Therapiemodule dadurch einheitlicher gestaltet werden.
Gleichzeitig wurden auch die Erfahrungen aus der Pilotphase der Leitlinien einbezogen und es wurde versucht, die aufgezeigten Probleme zu entschärfen.

Sobald die Ergebnisse veröffentlicht sind, werden wir darüber berichten.

Bis dahin ein Zitat der DRV Bund:

Leitlinien stellen grundsätzlich keine „Kochbuchmedizin“ im Sinne einer schematischen Behandlung ohne kritisches Hinterfragen dar, sondern geben dem therapeutischen Team Entscheidungshilfen für die Ausgestaltung von Therapien für definierte Rehabilitandengruppen an die Hand. Es besteht prinzipiell kein Zwang, Leitlinien anzuwenden. Es kann sogar medizinisch notwendig sein, von den Vorgaben in der Leitlinie abzuweichen. Verfahren, deren Wirksamkeit nicht wissenschaftlich belegt ist, werden von der Rehabilitationsleitlinie nicht unterstützt. Es bleibt aber grundsätzlich im Ermessen der Rehabilitationseinrichtungen, über die Leitlinienanforderungen hinausgehende, gegebenenfalls auch nicht-evidenzbasierte Therapien anzubieten.
Quelle: Leitlinie für die Rehabilitation bei chronischen Rückenschmerzen – 12. Ausblick

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