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Klinische Psychologie in der medizinischen Rehabilitation
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.03.2009 neue bundeseinheitliche Regeln für die Fortbildung von Psychotherapeuten in Krankenhäusern beschlossen.
Innerhalb von fünf Jahren müssen die im Krankenhaus* tätigen Psychotherapeuten mindestens 250 Fortbildungspunkte sammeln und ihre Erfüllung der Fortbildungspflicht über das Fortbildungszertifikat der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer nachweisen.
* Diese Regelung gilt für Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V zugelassen sind, in der Regel trifft dies auf Rehabilitationskliniken nicht zu.
zum kompletten Bericht der Bundespsychotherapeutenkammer
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