Aus „Prozessleitlinien“ werden „Reha-Therapiestandards“

Die Rentenversicherung entwickelt in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten Leitlinien für die medizinische Rehabilitation. Sie kann anhand der Klassifikation therapeutischer Leistungen empirisch überprüfen, ob eine leitliniengerechte Behandlung stattgefunden hat. Den Reha-Einrichtungen werden die Auswertungen zur leitliniengerechten Versorgung regelmäßig zur Verfügung gestellt.

Die Reha-Leitlinien der Rentenversicherung werden derzeit überarbeitet. Mit dieser Überarbeitung verlieren die früheren Versionen ihre Gültigkeit, daher haben wir davon abgesehen, diese im Internet zur Verfügung zu stellen.

Vorläufige, d.h. überarbeitete aber noch nicht verbindliche Reha-Therapiestandards (Leitlinien) gibt es in den Indikationsgebieten

* Koronare Herzkrankheit
* Chronischer Rückenschmerz
* Diabetes mellitus Typ 2
* Brustkrebs
* Alkoholabhängigkeit
* Schlaganfall

Sollten Sie an einer dieser der Leitlinien interessiert sein, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail unter Angabe der Leitlinienindikation mitzuteilen.

Derzeit in Arbeit
* Leitlinie für die Rehabilitation nach Schlaganfall
* Leitlinie für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
* Leitlinie für die Rehabilitation bei depressiven Störungen
* Leitlinie für die Rehabilitation nach Hüft- oder Knie-Gelenksersatz

Quelle: DRV-Bund

Die Auswertung der Befragung von Kliniken und Verbänden und die Expertenworkshops, an denen der AK Klinische Psychologie in der Rehabilitation beteiligt war,  für die

  • Leitlinie für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
  • Leitlinie für die Rehabilitation bei depressiven Störungen
  • Leitlinie für die Rehabilitation nach Hüft- oder Knie-Gelenksersatz

haben in den vergangenen Wochen stattgefunden.

Derzeit werden für diese Reha-Therapiestandards die Pilotversionen entwickelt, die vermutlich Ende 2009 oder Anfang 2010 an die Einrichtungen verschickt werden.

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