Medizinstudium ohne Abitur für Arzthelferinnen

Voraussetzung: Sie müssen in ihrem Beruf ausgebildet sein und mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben, um fachbezogen zu studieren. Die Neuregelung betrifft alle Berufstätigen. Das hat das Niedersächsische Kabinett im Zuge der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) beschlossen und will den Beschluss nun in den Landtag einbringen. Kompetenzen, die in der Praxis erworben wurden, können damit ohne Abitur und ohne weitere Vorprüfungen auf ein Studium angerechnet werden. Derzeit dürfen nur Meister, Techniker, Betriebswirte oder besonders begabte Berufstätige ohne Abitur studieren, und zwar über Stipendien.

Quelle: Medizinstudium ohne Abitur für Arzthelferinnen

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