Heilpraktiker und öffentliches Gesundheitswesen

Heilpraktiker dürfen in Deutschland die Heilkunde ausüben, ohne Arzt zu sein. Im Gegensatz zu Ärzten benötigen Heilpraktiker weder eine geregelte Ausbildung oder Fort- und Weiterbildung noch sind sie zwingend einer Kammerordnung unterworfen. Die einzige fachliche Voraussetzung vor Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis ist eine Überprüfung durch die Gesundheitsämter. Diese bezieht sich nicht auf die genauen Kenntnisse der Heilpraktiker-Anwärter, sondern wird ausschließlich mit dem Ziel durchgeführt, eine Gefahr für die Volksgesundheit auszuschließen. Auch wenn Behandlungsfehler oder Todesfälle bei Heilpraktikern beschrieben sind, besteht doch die größte Gefahr in der Verkennung schwerwiegender ärztlich behandlungspflichtiger Erkrankungen und somit in einer Gefährdung durch Unterlassen. Im vorliegenden Beitrag werden die Entwicklung des Heilpraktikerwesens in Deutschland und die damit verbundenen Pflichten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Überprüfung aufgezeigt

Quelle: SpringerLink – Zeitschriftenbeitrag

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