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Klinische Psychologie in der medizinischen Rehabilitation
Unter biomedizinischer Technik versteht man ein breites Spektrum von Medizinprodukten mit sehr unterschiedlichen Anwendungen zu zahlreichen diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die aber nach einheitlichen Regeln für den Markt zugelassen werden. Auch für die Kostenerstattung im Gesundheitswesen gelten einheitliche Anforderungen. Im vorliegenden Beitrag werden aus der Perspektive des solidarisch finanzierten Gesundheitswesens die grundlegenden Anforderungen an den Nutzen und die Wirtschaftlichkeit biomedizinischer Technologien beschrieben. Hierzu werden die in der Gesetzlichen Krankenversicherung relevanten Schlüsselbegriffe „Innovation“, „Nutzen“ und „Wirtschaftlichkeit“ charakterisiert. Unter Nutzen werden messbare Effekte einer Intervention im Vergleich zum Standard verstanden, die zu einer mehr als geringfügigen Verbesserung der Prognose, der Symptomatik oder der Lebensqualität führen. Eine medizintechnische Innovation sollte vor allem dann einer Nutzenbewertung unterzogen werden, wenn es sich um eine bisher nicht im Leistungskatalog vergütete Leistung handelt (neue Methode), Systemrelevanz und ein hohes öffentliches Interesse bestehen. Zentral ist dabei die Überlegung, eine positive Nutzenbewertung als Teil der Wertschöpfungskette zu betrachten, um Zielkonflikte zu vermeiden. Im Rahmen einer entwicklungsbegleitenden Technologiebewertung können bereits im frühen Entwicklungsstadium weitreichende Aussagen getroffen werden.
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