Dürfen, können, sollen Psychologische Psychotherapeuten Tätigkeiten übernehmen, die heutenoch Ärzten vorbehalten sind?

Seit geraumer Zeit wird, angestoßen durch das Forschungsgutachten zum Psychotherapeutengesetz, in der Fachöffentlichkeit vermehrt die Frage diskutiert, ob auch Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) Tätigkeiten übernehmen können, die bislang nur Ärzten vorbehalten sind. Dabei geht es im Wesentlichen um die Verordnung von Heil- und Arzneimitteln und um die Befugnis zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, zur Krankenhauseinweisung bzw. zur Überweisung an Fachärzte. In den beiden Beiträgen in diesem Pro und Contra werden die jeweiligen Positionen der betroffenen Berufsgruppen (Ärzte und PP/KJP) hierzu zusammenfassend gegenübergestellt.
Verhaltenstherapie 2010;20:211-213 (DOI: 10.1159/000319727)

Quelle: Dürfen, können, sollen Psychologische Psychotherapeuten Tätigkeiten übernehmen, die heutenoch Ärzten vorbehalten sind?

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