Probleme in der Praxis der sozialmedizinischen Beurteilung von Anträgen auf psychosomatische Rehabilitation

R. Legner 1
1 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Landshut

Von der Deutschen Rentenversicherung wurden 2008 etwa 1, 1 Mio. ambulante und stationäre Leistungen der medizinischen Rehabilitation (bei etwa 1, 6 Mio. Anträgen) durchgeführt. Die „Bewilligungsquote” lag im Durchschnitt bei ca. 70% (Schwankungsbreite 60-86 %). Ein Großteil der Ablehnungen erfolgte mit der Begründung, dass eine ambulante kassenärztliche bzw. kassenpsychotherapeutische Behandlung ausreiche. Häufig wurde vom behandelnden Arzt die Notwendigkeit einer stationären psychosomatischen Reha damit begründet, dass eine ambulante Psychotherapie wegen zu langer Wartezeiten oder fehlender Therapiemöglichkeiten nicht angeboten werden könne. Hier wird die Frage diskutiert, ob sich die Notwendigkeit einer stationären psychosomatischen Reha mit dem Fehlen ambulanter psychotherapeutischer Möglichkeiten ausreichend begründen lässt und ob durch ein entsprechendes Bewilligungsverhalten der Rentenversicherung regional vorhandene Versorgungsdefizite überdeckt werden. Erforderlich ist es, die Beurteilungsgrundlage für den sozialmedizinischen Dienst zu verbessern (Begutachtungen, Telefonkontakte zu den behandelnden Ärzten usw.). Wissenschaftliche Untersuchungen dazu, wie bzw. ob sich die Ablehnung eines Antrags auf die weitere Therapie und den weiteren Verlauf der Erkrankung, auf weitere Arbeitsunfähigkeitszeiten oder auf die Zuerkennung einer Erwerbsminderungsrente auswirkt, wären wünschenswert.

Quelle: Thieme eJournals – Abstract

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