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Klinische Psychologie in der medizinischen Rehabilitation
F. Welti 1
1 Institut für Sozialwesen, Abteilung Sozialpolitik, Soziologie, Sozialrecht, Universität Kassel
ZusammenfassungDie Bedarfsfeststellung für Leistungen zur Teilhabe ist Teil des Verwaltungsverfahrens. Sie ist Voraussetzung für die Entscheidung der Rehabilitationsträger. Es gilt der Grundsatz umfassender Ermittlung von Amts wegen. Diese kann unter Beteiligung von sozialmedizinischen Sachverständigen erfolgen. Es gilt eine Frist von 3 Wochen, bei Notwendigkeit eines Gutachtens von maximal 7 Wochen. Nach dem Kooperationsgrundsatz muss der Bedarf für alle in Betracht kommenden Rehabilitationsträger ermittelt werden. Die praktizierte und in gemeinsamen Empfehlungen festgelegte Konzentration auf sogenannte trägerspezifische Fragestellungen ist vor diesem Hintergrund problematisch. Die Praxis der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zur Bedarfsfeststellung ist empirisch kaum erforscht. Forschung könnte mithilfe von Aktenanalysen und Experteninterviews begonnen werden.
Quelle: Thieme eJournals – Abstract
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