Reha-Therapiestandards und medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation – Ist beides miteinander vereinbar? Eine Aufwandsanalyse der Therapieanforderungen

N. Vorsatz, S. Brüggemann
Ziel der medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung ist es, die Erwerbsfähigkeit der Versicherten zu erhalten bzw. wiederherzustellen, wobei individuellen Problemlagen der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden Rechnung getragen werden muss. Um sicherzustellen, dass Reha-Leistungen auf qualitativ hohem Niveau durchgeführt werden, setzt die Deutsche Rentenversicherung eine Vielzahl von qualitätssichernden Instrumenten ein. Hierbei ist es erforderlich, dass die verschiedenen Anforderungen an die Leistungserbringer ein schlüssiges und damit nachvollziehbares Gesamtkonzept darstellen. In diesem Artikel werden die Anforderungen an die medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) und durch die Reha-Therapiestandards betrachtet.

Im Rahmen einer Aufwandsanalyse wurde geprüft, inwieweit die Anforderungen durch die Reha-Therapiestandards Chronischer Rückenschmerz und MBOR miteinander kompatibel sind bzw. welche Auswirkungen sie auf die zu erbringende Leistungsmenge haben. Hierzu wurden die Instrumente zunächst qualitativ miteinander verglichen. In einem nächsten Schritt wurden die resultierenden Gesamttherapiedauern betrachtet. Abschließend wurde auf Grundlage von Annahmen am Beispiel einer orthopädischen Reha-Einrichtung modelliert, ob eine ausreichende Personaldeckung zur Erfüllung der Vorgaben gewährleistet ist.

Ergebnisse: Sowohl MBOR als auch Reha-Therapiestandards stellen Anforderungen hinsichtlich beruflicher Orientierung, allerdings mit verschiedenen Methoden und für unterschiedliche Rehabilitandengruppen dar. Für einen Rehabilitanden, der aufgrund seiner besonderen berufsbezogenen Problemlage therapeutische Leistungen nicht nur entsprechend den Reha-Therapiestandards, sondern auch entsprechend dem MBOR-Anforderungsprofil erhält, erhöht sich die wöchentliche Therapiedauer im Durchschnitt von 10,4 auf bis zu 14,2 Stunden. Die Modellierung der für die Erfüllung der Anforderungen notwendigen Personalkapazitäten zeigt, dass es lediglich bei der Berufsgruppe der Sozialarbeiter zu einer Unterdeckung kommen könnte.

Die Anforderungen von MBOR und Reha-Therapiestandards sind hinsichtlich der Systematik, der Zielgruppe und des Umfanges berufsbezogener Leistungen miteinander vereinbar und stehen mit den Vorgaben für die Strukturqualität, insbesondere der personellen Ausstattung, im Einklang. Für die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden entstehen keine unangemessenen Belastungen und die personelle Ausstattung der Reha-Einrichtungen ist ausreichend – mit der noch zu prüfenden Ausnahme der Sozialarbeiter bei der MBOR. Bei der Entwicklung weiterer Anforderungen für Reha-Einrichtungen ist vorrangig darauf zu achten, das Ineinandergreifen der einzelnen Anforderungen zu gewährleisten, um den Reha-Einrichtungen einen nachvollziehbaren Rahmen für die Leistungserbringung vorgeben zu können.

Thieme eJournals – Abstract

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