Die Abgrenzung von Freiberuflichkeit und Anstellung im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Psychotherapeuten

Christian Hess

Für immer mehr niedergelassene Psychotherapeuten stellt sich aus den verschiedensten Beweggründen die Frage, ob man einen Kollegen “mit ins Boot holen” sollte. So kann hierdurch z. B. die spätere Übernahme der Praxis vorbereitet, eine Verringerung oder andere Ausrichtung der eigenen Tätigkeit kompensiert oder aber auf eigene Überlastung oder Krankheit reagiert werden. Ohne die weiteren vertragspsychotherapeutischen Vorgaben vorliegend behandeln zu wollen, setzen die im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestehenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit entweder eine freiberufliche Zusammenarbeit oder aber die Beschäftigung im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses voraus. Dieser Artikel will dabei die grundlegenden Unterschiede dieser beiden Formen der Zusammenarbeit darstellen.

PsyCONTENT – Zeitschriftenbeitrag

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