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Klinische Psychologie in der medizinischen Rehabilitation
Suizidalität stellt in der ambulanten Therapie einen hohen Belastungsfaktor für Therapeuten dar. Über das persönliche Verantwortungsgefühl, die Notwendigkeit unmittelbar handeln zu müssen und den zu vermeidenden Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung hinaus können berechtigte rechtliche Fragen und sich daraus ergebende Konsequenzen die therapeutische Arbeit erschweren. Aufgrund der Garantenstellung sind Professionelle gefordert, eine diagnostische, gutachterliche Beurteilung der Suizidalität vorzunehmen. Zur Einschätzung sind nicht nur anamnestische Angaben zur Suizidalität und der psychische Befund einzubeziehen, sondern auch Risikofaktoren, Schutzfaktoren, Zugehörigkeit zu Risikogruppen und fremdanamnestische Informationen. Diese Faktoren finden auch in der Suizidprävention Berücksichtigung. Neben der Herstellung einer wohlwollenden, aktiv-fürsorglichen therapeutischen Beziehung ist eine geeignete psychopharmakologische Behandlung und Einbeziehung weiterer Personen oder Institutionen abzuwägen. In der therapeutischen Praxis ist die Verhinderung der Suizidhandlung als ethisch und therapeutisch unabdingbar anzusehen. Weitere Fragen nach Lohnfortzahlung nach Suizidversuch, Leistungsansprüchen aus Lebensversicherungen und nach Zusammenhängen des Suizides mit Umständen am Arbeitsplatz oder mit Gewalttaten können sich in der Praxis stellen.
Thieme E-Journals – PiD – Psychotherapie im Dialog / Abstract
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