Generation Praktikum: Diplom-Psychologen bei der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten sind Arbeitnehmer

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… Klar ist jedenfalls, dass vor allem akademisch gebildete Arbeitnehmer in Gefahr sind, Opfer eines Lohnwuchers unter dem Deckmantel der beruflichen Fortbildung zu werden.

So ergeht es seit Jahren den bereits diplomierten Psychologen, die eineinhalb Jahre praktische Erfahrungen in der Klinik sammeln müssen, wenn sie als psychologische Psychotherapeuten arbeiten wollen. Hier sind viele Kliniken gerne dazu bereit, bei der Fortbildung behilflich zu sein, vorausgesetzt, die diplomierten „Praktikanten“ geben sich mit einem Taschengeld für ihre therapeutische Arbeit zufrieden oder arbeiten gleich ganz umsonst.

In einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg hat die „Generation Praktikum“ einen Sieg errungen, denn das Arbeitsgericht hat die Klinik zur Zahlung des regulären Tarifgehalts an eine Psychologin verurteilt: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 16.10.2012, 21 Ca 43/12.

Quelle: 12/374 Diplom-Psychologen bei der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten sind Arbeitnehmer – Hensche Rechtsanwälte

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