Leistungsschutzrecht im Bundestag verabschiedet

Diese und ähnliche Meldungen in den Medien haben mich aufhorchen lassen.

Mit dem Gesetz sollen Leistungen von Presseverlagen im Internet künftig durch das Urheberrecht geschützt werden. Das Zitieren von Pressemelungen und Verlagsartikeln sollte nur noch nach einer Zahlung von Lizenzgebühren möglich sein?

Das wäre das Aus von Psychologie-Aktuell.info, da diese Seite ja hauptsächlich davon lebt, auf Pressemeldungen, Artikel oder andere Nachrichten hinzuweisen, die für einen bestimmten Leserkreis interessant sind.

Aber nachdem ich mich intensiver mit dem Thema befasst habe, scheint das Gesetz die kleinen Blogger nicht zu betreffen. Es richtet sich wohl hauptsächlich gegen die automatische Auswahl durch Suchmaschinen (Google, Bing, etc.) und die individuelle Auswahl von Artikeln und News scheint davon nicht betroffen zu sein. Also vorläufig Entwarnung und Psychologe-Aktuell.info wird es erstmal weiter geben :-). Im Übrigen ist es derzeit noch unklar, ob das Gesetz in der jetzigen Form die Zustimmung des Bundesrates findet.

Wer sich intensiver mit dem Thema beschäftigen möchte, hier einige Links – die sind auf jeden Fall auch weiterhin lizenzfrei 😉

 

 

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