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Klinische Psychologie in der medizinischen Rehabilitation
Der Bundesrat hat zum umstrittenen Leistungsschutzrecht nur eine Stellungnahme beschlossen, das Gesetz wird nun in Kraft treten.
via Umstrittenes Gesetz: Bundesrat fasst Leistungsschutzrecht nicht an – SPIEGEL ONLINE.
Das Gesetz zum „Leistungsschutzrecht“ für Verleger wurde nun sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet. Dieses Gesetz ist derzeit in seinen Auswirkungen noch nicht völlig überschaubar, da es eher schwammig und unklar formuliert ist. Grundsätzlich soll mit dem Gesetz die Verwendung von auszugsweisen Kopien von Artikeln oder anderen Presserzeugnissen im Internet geregelt werden, vor allem Suchmaschinen (speziell Google News) und Aggregatoren sollten getroffen werden.
Allerdings könnte auch dieser Blog davon betroffen sein, da Blogs mit einer gewerblichen Absicht (Indizien für die gewerbliche Absicht sind z.B. Werbebanner oder die berufliche Nähe zu den Bloginhalten) Artikelauszüge nicht mehr kostenfrei verwenden dürfen.
Unklar ist, ob die berufliche Nähe zu den Inhalten auch wirklich schon die gewerbliche Absicht unterstellen kann. Da ist sich die Netzgemeinde noch unsicher und man wird wohl die ersten Gerichtsurteile abwarten müssen. Sollte dies als gewerbliche Absicht genügen, werde ich diese Seite abschalten müssen, da die Lizenzen nicht zu finanzieren wären.
Vorsichtshalber werde ich zukünftig auch die Auszüge aus den Artikeln/Abstracts sehr viel kürzer halten, um auch hier mögliche Probleme zu vermeiden.
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