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Klinische Psychologie in der medizinischen Rehabilitation
Mit der Aufnahme des § 17 d in das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) wurde bereits 2009 im Psych-Bereich der Weg hin zu einem pauschalierenden Entgeltsystem eingeschlagen und dem vom InEK entwickelten leistungsbezogenen Vergütungssystem Ende 2012 Rechtsgültigkeit verliehen. Zu Beginn der sog. PEPP-Optionsphase im Januar 2013 bestand daher nicht nur für optierende Häuser, sondern bei allen dem Geltungsbereich des § 17 d KHG zugehörenden Einrichtungen der Bedarf, sich mit dieser Thematik zu befassen. Ein mitunter nicht einfaches Unterfangen war bzw. ist die mit der Einführungsphase einhergehende Auseinandersetzung mit einer in den P-Fächern oft noch ungewohnten gesundheitsökonomischen Logik. Auch sind im Kontext einer gegenwärtig noch unzureichenden Qualität der zugrunde liegenden Kalkulationsdaten vorab die relativ hohen Anforderungen an die Dokumentation sowie die aktuell strategisch kaum einzuschätzende Dynamik des Systems, z. B. im Hinblick auf die degressive Vergütung, Gegenstand der anhaltenden Kontroverse. Im folgenden Artikel diskutieren wir erste Erfahrungen mit dem PEPP-System aus der Sicht einer psychosomatischen „Optionsklinik“, einerseits mit sicherem Blick auf das kaum zurückliegende Kalkulationsjahr 2013, anderseits als wagnisgleicher Ausblick auf die sich erheblich wandelnde PEPP-Gegenwart wie -Zukunft.
Thieme E-Journals – Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement / Abstract
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