Strukturqualität von Reha-Einrichtungen – Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung. Aktualisierung und erweiterte Auflage der Broschüre

Die Rentenversichung führt aktuell wieder eine Strukturerhebung für alle „federgeführten“ Einrichtungen durch, d.h. für alle Einrichtungen bei denen die Rentenversicherung der Hauptbelegungsträger ist. Grundlage für die Strukturerhebung sind die Anforderungen an die personellen, strukturellen und räumlichen Anforderungen, wie sie in der Broschüre „Strukturqualität von Reha-Einrichtungen – Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung“ festgelegt sind. Im Juli 2014 wurde diese Broschüre in einer aktualisierten und erweiterten Fassung neu aufgelegt. Im Rahmen der Überarbeitung wurden unter anderem die durch die Bologna-Reform veränderten Berufsabschlüsse berücksichtigt und auch Anforderungen für die Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation sowie die ganztägig ambulante Rehabilitation ergänzt.
Weitere Infos dazu.

 Kommentar zur Aktualisierung der Strukturanforderungen: :

Mit der Überarbeitung der Broschüre “Strukturqualität” hat die Rentenversicherung versucht, die neuen Berufsgruppen (Studienabschlüsse Bachelor und Master, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten) bei den Tätigkeiten in Rehabilitationseinrichtungen zu berücksichtigen. Formal ist dies auch gut gelungen, denn in allen Bereichen werden die neuen Abschlüsse zusätzlich aufgeführt.

Inhaltlich kann die Überarbeitung aber leider nicht ganz überzeugen.

  • Bei den Berufsgruppen (Physio-, Ergo-, Sprach- und Ernährungstherapie), bei denen bisher kein Hochschulstudium bzw. ein entsprechender Abschluss erforderlich war, ist dies auch zukünftig nicht notwendig, obwohl solche Abschlüsse angeboten werden.
  • Bei den Berufsgruppen, die bisher einen Diplom-Abschluss erfordert haben (Sportlehrer, -wissenschaftler, Ökotrophologe) reicht in Zukunft der Bachelor-Abschluss für die Arbeit in den Reha-Einrichtungen aus.
  • Im Bereich der Psychologie werden für den Bachelor-Abschluss genaue Stellenanteile vorgegeben. Zukünftig kann jede fünfte Psychologen-Stelle mit einem Bachelorabsolventen besetzt werden. Das bedeutet, dass die Gesamtqualifikation der Berufsgruppe in den Rehabilitationseinrichtungen um bis zu 20% sinken darf.
  • Auf der anderen Seite wurde der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten leider nicht mit konkreten Zahlen in die Strukturanforderungen aufgenommen, auch nicht in der Psychosomatik und der Suchtbehandlung. PP sind zwar als Berufsgruppe genannt, sie sind aber im Stellenplan in der gleichen Gruppe wie Psychologen (Diplom, Master). Im Text heißt es zwar: “Psychotherapeutische Leistungen bleiben unverändert ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten.” – es stellt sich hier dann natürlich die etwas zugespitzte Frage, welche Aufgaben Psychologen (Diplom, Master) in der Psychosomatik eigentlich übernehmen, v.a. auch im Unterschied zu den neuen Bachelor-Absolventen.

Insgesamt bleibt der Entwurf aus Sicht der Psychologie klar hinter den Erwartungen zurück. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten sind auch nach fünfzehn Jahren noch nicht konkreter Bestandteil der Strukturanforderungen in der Rehabilitation. Es bleibt unverständlich, dass für Bachelor-Abschlüsse ein bestimmter Stellenanteil definiert wird, dies aber nicht auch für Psychotherapeuten gemacht wird. Zumal die Qualifikationsanforderungen noch deutlich höher sind (Ausbildungszeit Bachelor 3-4 Jahre, Master zusätzlich 1-2 Jahre, PP zusätzlich 3-5 Jahre) und es sogar gesetzliche Vorgaben für die Durchführung der psychotherapeutischen Aufgaben gibt.

Bei allen Veränderungen ist die Richtung eindeutig: Absenkung der Qualifikationsanforderungen. Man könnte auch einfacher formulieren: Die Rehabilitation ist billiger geworden – zumindest was die Personalkosten anbelangt. Schade.
Dieter Schmucker

 

 

 

 

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