Bundessozialgericht: Samstagszuschlag auch für Psychologen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem aktuellen Urteil vom 17. Februar (B 6 KA 47/14 R ) bestätigt, dass die Streichung des Samstagszuschlages bei Inanspruchnahme durch einen Psychologischen Psychotherapeuten (PP) gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Bei der Absetzung der entsprechenden Ziffer bezog sich die beklagte Kassenärztliche Vereinigung Hessen auf den EBM, der eine Abrechnung dieses Zuschlages nur für ärztliche Psychotherapeuten und andere Vertragsarztgruppen vorsieht. PP und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) stehe zwar frei, Samstagssprechstunden anzubieten, der Zuschlag sollte ihnen jedoch verwehrt werden.

Deutsches Ärzteblatt: Bundessozialgericht: Samstagszuschlag auch für Psychologen

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