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Klinische Psychologie in der medizinischen Rehabilitation
Hintergrund: 2009 trat das Patientenverfügungsgesetz in Kraft um Rechtssicherheit zu schaffen und das Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Wir gehen der Frage nach, ob nach Einschätzung der Ärzte die Ziele des Gesetzgebers erreicht wurden.
Methode: Es erfolgte die Analyse des spezifisch ärztlichen Diskurses zum Patientenverfügungsgesetz in der medizinischen Fachpresse von 2009 – 2014 unter dem Blickwinkel der Rechtssicherheit und Selbstbestimmung. In die Analyse konnten aus den 71 einbezogenen Beiträgen 491 ärztliche Aussagen eingehen. Diese wurden einer qualitativen Inhaltsanalyse mit induktiver Kategorienbildung nach Mayring unterzogen.
Ergebnisse: Laut Ärzteschaft ist durch das Patientenverfügungsgesetz ein Gewinn an Rechtssicherheit zu verzeichnen, insbesondere durch die geklärten Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe. Eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts konnte nach dem Urteil der Ärzteschaft jedoch nicht nachhaltig erreicht werden. Die Patientenverfügung wird als wenig oder nicht relevant für die medizinische Behandlung am Lebensende angesehen: die Prognose gilt meist als das wichtigste Entscheidungskriterium zur Therapiebegrenzung, es liegt ein für alle Beteiligten ohnehin absehbarer Krankheitsverlauf vor oder in der Notfallmedizin fehlt die Zeit. Daneben stellt die schlechte Qualität der Patientenverfügung und die mangelnde ärztliche Beratung vor ihrer Abfassung ein Problem dar.
Schlussfolgerung: Ein erneuter Dialog zwischen Politik und Ärzten scheint erforderlich, um die aus ärztlicher Sicht in der Praxis erlebten Schwächen des Patientenverfügungsgesetzes nachzubessern.
Quelle: Thieme E-Journals – Zeitschrift für Palliativmedizin / Abstract
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