Psychotherapeutische Versorgung nach Arbeitsunfällen – Das Psychotherapeutenverfahren der DGUV

Psychische Erkrankungen können auch als Folge eines ­Arbeitsunfalls entstehen. Ihre Behandlung fällt dann, ebenso wie ­Berufskrankheiten, in den Zuständigkeitsbereich der Gesetzlichen ­Unfallversicherung, die hierfür ein spezielles „Psychotherapeutenverfahren“ ­entwickelt hat. Ziel ist es, eine möglichst rasche und qualifizierte ­psychotherapeutische Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten und damit Folgeerkrankungen und Chronifizierung zu vermeiden.

Quelle: Thieme E-Journals – PiD – Psychotherapie im Dialog / Abstract

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