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Klinische Psychologie in der medizinischen Rehabilitation
Hintergrund: Der Anteil an psychischen Hauptdiagnosen hat bei den medizinischen Rehabilitationsleistungen der DRV in den letzten Jahren stetig zugenommen. Bisher existieren kaum Daten über Häufigkeit, Qualität und Befürwortungsquote von Anträgen auf eine psychosomatische Reha. Prüfärzte der DRV benötigen im Rehabilitationsantrag ausreichend Informationen über Rehabedarf, -motivation, -fähigkeit und -prognose eines Versicherten. Der ärztliche Befundbericht bei Reha-Anträgen von Patienten mit psychischer Hauptdiagnose wird oft durch den Hausarzt erstellt. Psychische Störungen werden von Hausärzten häufig fehlerhaft diagnostiziert.
Methodik: Bei der DRV Nordbayern und der DRV Bayern Süd wurden über 2 Wochen die prüfärztlichen Entscheidungen bei Reha-Anträgen im Rahmen einer prospektiven Aktenanalyse dokumentiert. Für jeden eingehenden Reha-Antrag wurden folgende Angaben notiert: psychische und somatische Hauptdiagnose/n, Vorliegen von Befundberichten, Angaben zu psychiatrischen/psychotherapeutischen Vorbehandlungen, nachträgliche Anforderung von weiteren Entscheidungsgrundlagen sowie die prüfärztliche Entscheidung.
Ergebnisse: Insgesamt konnten 1 366 Anträge (davon 81% Erstvorlagen) analysiert werden. 16,2% der Erstvorlagen stammen von Antragstellern mit psychischen Hauptdiagnosen. 44,0% dieser Anträge liegt nur ein Befundbericht vom Hausarzt bei. Der Anteil an nicht befürworteten (34,7%) und noch offenen Anträgen (27,2%) liegt bei Reha-Anträgen von Antragstellern mit psychischen Hauptdiagnosen höher als bei Antragstellern mit rein somatischen Hauptdiagnosen (19,6% nicht befürwortete, 12,7% offene Anträge) (χ2=79,8(4), p=0,001). Reha-Anträge von Patienten mit psychischen Hauptdiagnosen ohne Befundbericht vom Psychiater/Psychotherapeuten werden häufiger nicht befürwortet (45,3 vs. 32,3%) oder werden bei der Erstvorlage nicht entschieden (28,0 vs. 18,3%) (χ2=10,2(2), p=0,006). Unter Antragstellern, die bereits in psychiatrischer/psychotherapeutischer Vorbehandlung waren, zeigt sich bei Reha-Anträgen mit Befundbericht vom Hausarzt nur noch ein höherer Anteil an nicht entschiedenen Anträgen (35,7 vs. 18,2%). Bei nicht entschiedenen Anträgen mit Befundbericht vom Hausarzt wird am häufigsten (68,9%) noch ein Befundbericht vom Psychiater/Psychotherapeuten nachgefordert.
Schlussfolgerung: Um die Aussagekraft von Anträgen mit psychischer Erstdiagnose bzw. Anträgen auf eine psychosomatische Rehabilitation zu erhöhen und eine raschere Entscheidung und eine bessere Indikationsstellung zu ermöglichen, könnte es sinnvoll sein, Befundberichte von vornherein von Fachärzten für Psychiatrie oder Psychotherapeuten erstellen zu lassen.
Quelle: Thieme E-Journals – Das Gesundheitswesen / Abstract
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