Adoleszenz – eine Lebensphase weitet sich aus

Die Transition von der kinderpsychiatrischen in die erwachsenenpsychiatrische Behandlung bzw. von der kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen in die erwachsenenpsychotherapeutische Behandlung wird durch das Erreichen der Volljährigkeit festgelegt. Diese Altersgrenze wird jedoch den unterschiedlichen Entwicklungsständen und Reifungsgraden junger Menschen mit psychischen Störungen nicht gerecht. Psychische Störungen und die rechtliche Einordnung dieser Zeitperiode, Bruchstellen im Übergang zwischen den Einrichtungen sowie Transitionsprogramme und Konzepte werden diskutiert.

Quelle: Thieme E-Journals – PiD – Psychotherapie im Dialog / Abstract

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