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Klinische Psychologie in der medizinischen Rehabilitation
Für alle KollegInnen, die nach dem TVöD-kommunal vergütet werden: Ver.di weist darauf hin, dass die Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe E 14 gemäß TVöD bis zum 31.12.2017 beantragt werden muss, da sie nur dann rückwirkend zum 01.01.2017 gelten kann.
Spätere Anträge können dann lediglich ab Antragsdatum wirken.
Diese Option gilt grundsätzlich für alle Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in Beratungsstellen, Kliniken oder Einrichtungen der Jugendhilfe, die nach TVöD-kommunal vergütet werden. Die Kammer rät dazu, eine Höhergruppierung fristwahrend zu beantragen, z.B. mit dem Satz „Hiermit beantrage ich die Höhergruppierung gemäß § 29 b TVÜ-VKA in die Entgeltgruppe 14 (Anlage 1 zum TVöD-VKA)“.
Achtung: Approbation und Ausübung psychotherapeutischer Tätigkeit erforderlich!
Quelle: Landespsychotherapeutenkammer BW
(ursprüngliche Quellen: Newsletter LPtK- Hessen 11/2017, Berarbeitung: B. Morsch, PK Saarland – 26.11.2017)
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