Dürfen, können, sollen Psychologische Psychotherapeuten Tätigkeiten übernehmen, die heutenoch Ärzten vorbehalten sind?

Seit geraumer Zeit wird, angestoßen durch das Forschungsgutachten zum Psychotherapeutengesetz, in der Fachöffentlichkeit vermehrt die Frage diskutiert, ob auch Psychologische Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) Tätigkeiten übernehmen können, die bislang nur Ärzten vorbehalten sind.