6. Die psychologische Tätigkeit wird schlechter bezahlt

Seit Einführung des TvÖD (Tarifvertrag Öffentlicher Dienst) werden die Mitarbeiter nicht mehr nach der Ausbildung (im BAT wurden Akademiker mit Uni-Abschluss automatisch nach BAT II bzw. IIa bezahlt) sondern nach der Tätigkeit bezahlt. Das war bisher kein wirkliches Problem, da Psychologen immer die gleich qualifizierte Tätigkeit ausgeübt haben.

Mit der Einstellung von Mitarbeitern mit Abschluss Bachelor (TvÖD 9) und deren Beschäftigung im psychologischen Bereich sind automatisch manche Tätigkeiten „heruntergestuft“ worden. Psychologen (Master, Dipl.-Psych., Psychotherapeuten), die sich auf solche Stellen/Tätigkeiten bewerben, können zukünftig nach der Tätigkeit und nicht nach der Ausbildung (TvÖD 13) bezahlt werden.

Seit Jahren ist dieser Effekt auch schon bei Psychologischen Psychotherapeuten zu sehen. Die Ausbildung wird in vielen Stellenanzeigen verlangt, die Bezahlung entspricht aber der der Diplom-Psychologen.

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